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  • Waffengesetz: Einhandmesser und Multitools verboten?

    Waffengesetz: Einhandmesser und Multitools verboten?

    Laut aktuellem Waffenrecht (WaffG § 42a) dürfen sogenannte Einhandmesser – also Messer mit einhändig feststellbarer Klinge – nicht geführt werden. Auch die sehr beliebten Multitools wie z. B. das Skeletool von Leatherman fallen in diese Kategorie. Denn Gegenstände, die über eine einhändig aufklappbare und feststellbare Klinge verfügen, werden von den Behörden als Einhandmesser klassifiziert. Führen […]